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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DDM24

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vertraglichen Bedingungen zwischen Auftraggeber und der DTR GmbH (Deutsches Debitorenmanagement), Königsallee 14, 40212 Düsseldorf im Folgenden DDM24 richten sich nach diesen Bedingungen, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, soweit sie von der DDM24 schriftlich bestätigt wurden. Mit der Beauftragung und Einverständniserklärung über die Erbringung der Dienstleistungen gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert.


2. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die DDM24 behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar ist.


3. Auftragsumfang
1.1. Die DDM24 führt ihre Debitorenaufträge nach Beschreibung der im Prospekt und der Homepage festgehaltenen Leistungen und Serviceangebote durch. Der Auftragnehmer, die DTR GmbH übernimmt das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren in Vollmacht des Auftraggebers für nicht ausgeklagte Forderungen des Auftraggebers. Sobald ein Titel vorliegt, ist die DDM24 berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen zu beauftragen bzw. derartige Maßnahmen selbst durchzuführen. Werden gerichtliche Maßnahmen durchgeführt, so mandatiert die DDM24 im Namen des Auftraggebers einen Prozessbevollmächtigten. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu benennen. Bei ausgeklagten und bisher uneinbringlichen Forderungen wird ein Überwachungsauftrag zur nachgerichtlichen Bearbeitung titulierter Forderungen abgeschlossen. Dabei werden die finanziellen Verhältnisse des Schuldners überwacht. Sollten Besserungen der wirtschaftlichen Situationen bekannt werden, so wird die DDM24 die erforderlichen Schritte einleiten.

1.2. Die DDM24 darf in begründeten Ausnahmefällen das Debitorenmanagement, das Mahnwesen und alle Dienstleistungen der DDM24, welche durch die DDM24 selbst erbracht werden, ablehnen.


4. Pflichten der DDM24
1.1. Die DDM24 verpflichtet sich, die Übernahme eines jeden Inkassoauftrags des Auftraggebers schriftlich bzw. über das online-System durch Vergabe eines Inkassozeichens zu bestätigen. Anderenfalls gilt der Auftrag nach Ablauf einer Frist von 10 Arbeitstagen als abgelehnt.

1.2. Die DDM24 wird die im Rahmen des Forderungseinzuges EDV-mäßig gespeicherten Daten und Unterlagen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung und den Bestimmungen des BDSG verarbeiten. Die mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter der DDM24 sind auf das Datengeheimnis gemäß BDSG verpflichtet.

1.3. Die DDM24 prüft bei Auftragsannahme, ob eine Interessenkollision vorliegt, wodurch die Übernahme des Auftrags abgelehnt werden muss.

1.4. Die DDM24 bewahrt die Akten abgeschlossener Verträge nach Aktenschluss 24 Monate lang auf, danach werden diese der Vernichtung zugeführt. Der Auftraggeber wird vorher nicht von der Vernichtung informiert. Die DDM24 hat das Recht, zur Archivierung geeignete und zugelassene technische Hilfsmittel (optische Archivierung) einzusetzen.


5. Pflichten des Auftraggebers
1.1 Der Auftraggeber ist für den rechtlichen Bestand der zur Einziehung übertragenen Forderungen verantwortlich und haftet für die Folgen unvollständiger oder falscher Angaben. Ferner versichert der Auftraggeber, dass die Forderung fällig und der Schuldner im Verzug ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Inkassokosten und die Auslagen nicht als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht werden, so dass diese dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

1.2. Zahlungen des Schuldners oder anderer Personen an den Auftraggeber oder sonstige Vorkommnisse, die sich auf die Forderung beziehen, sind der DDM24 bzw. dem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt sofort anzuzeigen. Durch Zuwiderhandlungen können dem Schuldner erhebliche Schäden entstehen. Eine Nichtbeachtung dieses Hinweises kann unnötige Kosten verursachen, die sich auch für den Auftraggeber nachteilig auswirken können.

1.3. Während der Dauer des Auftrages darf die Forderung nicht vom Auftraggeber selbst weiterbearbeitet und keiner anderen Stelle (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, etc.) zur Bearbeitung übergeben werden.

1.4. Bei Mitteilungen der DDM24 ist der Auftraggeber an die Diskretionspflicht gebunden und alle Mitteilungen über den Schuldner, auch über einen Drittschuldner, sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Er darf von solchen Mitteilungen Dritten keine Kenntnis geben und solche Mitteilungen auch nicht als Beweismittel in Prozessen verwenden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Auftraggeber zu Schadensersatz. Die schriftlichen Mitteilungen bleiben unveräußerliches Eigentum der DDM24 und sind auf Verlangen im Original nebst etwa gezogener Kopien zurückzugeben.


6. Leistungsentgelt
1.1. Das Leistungsentgelt für die von der DDM24 erbrachten Dienstleistungen wird nach denen im Prospekt, der Homepage und im Rahmen der Beauftragung vereinbarten Preise fällig. Im Einzelfall können gesonderte Vereinbarungen und Abmachungen in schriftlicher Form davon abweichen.

1.2. Sämtliche Dienstleistungen der DDM24 sind nach Beauftragung durch den Auftraggeber fällig und werden vom Bankkonto des Auftraggebers mittels Abbuchungsauftrag abgebucht, nach Vereinbarung auch in Rechnung gestellt.

1.3. Die DDM24 ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.

1.4. Die DDM24 ist berechtigt, Vorschüsse für etwaige Gerichts-, Gerichtsvollzieher- und Rechtsanwaltskosten anzufordern. Wird der angeforderte Vorschuss nicht geleistet, hat die DDM24 die Möglichkeit das Mandat vorzeitig zu beenden und die angefallenen Kosten dem AG in Rechnung zu stellen.

1.5. Für die Einziehung von Forderungen im Ausland gelten besondere Konditionen. Hierfür ist ein Angebot bei der DDM24 einzuholen.


7. Abrechnung
1.1. Die durch die DDM24 beigetriebene Forderung ist durch den Schuldner auf ein Konto der DDM24 einzuzahlen bzw. zu überweisen. Nach vollständiger Forderungsbeitreibung bzw. teilweiser Forderungsbeitreibung (im Falle einer erzielten Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner) des jeweiligen Forderungsfalls wird die beigetriebene Forderung an den Auftraggeber überwiesen.

1.2. Die durch die beauftragten Rechtsanwälte beigetriebene Forderung ist durch den Schuldner auf das Fremdgeldkonto der DDM24 einzuzahlen bzw. zu überweisen. Nach vollständiger Forderungsbeitreibung des jeweiligen Forderungsfalls wird die beigetriebene Forderung an den Auftraggeber der DDM24 überwiesen.

1.3. Die dem Schuldner anzulastenden Zinsen werden an die DDM24 abgetreten.

1.4. Eingehende Zahlungen des Schuldners werden gemäß § 367 BGB zuerst auf sämtliche Kosten (Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Detektei- sowie Behördenkosten, etc.), dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die übergebene Hauptforderung verrechnet. Dabei entstehende Fremdgeldbeträge werden über ein internes Fremdgeldkonto abgewickelt, welches nicht verzinst wird. Dadurch hat der Auftraggeber keinen Zinsanspruch gegen die DDM24 zwischen dem Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Abrechnung, Überweisung/Auszahlung an ihn.

1.5. Sofern die Schuldnerzahlung(en) per Lastschrift oder/und Scheck erfolgt, wird die Abrechnung darin enthaltender Fremdgelder frühestens nach Ablauf von 2 Monaten bzw. endgültiger Gutschrift auf dem Bankkonto der DDM24 erstellt. Bei einer erfolgten Rücklastschrift durch den Schuldner nach Ablauf der 2 Monate ist der Auftraggeber verpflichtet den entsprechenden Betrag an die DDM24 zurückzuerstatten.

1.6. Mit Auftragserteilung an die DDM24 verzichtet der Auftraggeber auf die Einrede der Verjährung bzgl. der Inkassokosten, verauslagter Fremdkosten sowie Rechtsanwaltskosten. Die Forderung des Auftraggebers aus Verzugsschaden (z.B. Inkassokosten, Zinsen, Gläubigermahnspesen, etc.) gegen den Schuldner gilt mit Auftragserteilung soweit an die DDM24 abgetreten.


8. Verzögerung der Leistung
1.1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der DDM24 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Dienste des Telefonanbieters usw. – hat die DDM24 auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DDM24 die Leistung um die Dauer der Störung hinauszuschieben.

1.2. Durch die Leistungsverzögerungen stehen dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche zu, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die DDM24 verursacht.

1.3. Sollte die Störung die Erbringung der Dienstleistung länger als vier Wochen behindern, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.


9. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
1.1. Zur Durchführung gerichtlicher Maßnahmen, die die DDM24 aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht durchführen darf, werden die Vertragsanwälte der DDM24 durch den Auftraggeber beauftragt. Entsprechend kann der Auftraggeber einen Rechtsanwalt seiner Wahl benennen. Der beauftragte Rechtsanwalt ist bereits hiermit unwiderruflich vom Auftraggeber angewiesen, nach Erledigung der gerichtlichen Maßnahmen die weitere Bearbeitung wieder auf die DDM24 zu übertragen.

1.2. Eingehende Zahlungen oder Teilzahlungen werden von den Vertragsanwälten ausschließlich über die DDM24 ausgezahlt.


10. Haftung
Die DDM24 führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch und ist nicht für die Folgen irgendeiner Entscheidung haftbar, die aufgrund der vom Auftraggeber übermittelter Informationen getroffen wird. Die Durchführung aller Aufträge erfolgt unter Haftung ausschließlich für vorsätzliches Handeln bzw. grob fahrlässiges Verhalten. Für einfache Fahrlässigkeit besteht keine Haftung. Für Personen und Erfüllungsgehilfen, die mit der Durchführung der Aufträge befasst sind, haftet die DDM24 ausschließlich hinsichtlich seiner Sorgfalt in der Auswahl der Personen.
Etwaige Ansprüche der vorgenannten Art verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Haftungstatbestandes. Sollte trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsbeschränkung insbesondere eine gesetzliche Haftung eintreten, ist diese auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € pro Haftungsfall, jedoch auf höchstens 1 Mio. € pro Kalenderjahr beschränkt.


11. Datenschutz
Die DDM24 verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber und seinen Kunden Verschwiegenheit zu wahren und sich hierzu zu verpflichten. Alle Unterlagen und Informationen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. Die DDM24 wird die durch den Auftraggeber übermittelten Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes nutzen und sichern.


12. Vertragslaufzeit und Beendigung
1.1. Durch die Beauftragung der DDM24 wird mit dem Auftraggeber eine Vertragslaufzeit je nach Auftragsmodell vereinbart. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.

1.2. Sind bereits Schritte oder Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden, Zahlungen vom Schuldner geleistet oder in Aussicht stehend, so kann auf Wunsch des Auftraggebers trotz erfolgter Kündigung die offene Forderung des Auftraggebers zu Ende bearbeitet werden.

1.3. Erfolgen auf Anfragen der DDM24 in einem angemessenen Zeitraum keine Rückäußerungen des Auftraggebers, kann die DDM24 den Auftrag abschließen und sämtliche entstandene Kosten dem Auftraggeber berechnen.

1.4. Die Tätigkeit der DDM24 endet mit der restlosen Befriedigung des Auftraggebers für die Hauptforderung, die Zinsen und Kosten einschließlich der Kosten, die der DDM24 für ihre Tätigkeiten entstehen. Bei Uneinbringlichkeit der Forderung ist die Tätigkeit der DDM24 beendet, nachdem alle zumutbaren Realisierungsmöglichkeiten sachgerecht ausgeschöpft wurden.


13. Besondere Vereinbarungen
Besondere Vereinbarungen wie Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf die Schriftform. Telefongespräche sind unverbindlich und bedürfen schriftlicher Bestätigung.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der DDM24 sowie Zahlungen des Auftraggebers ist Düsseldorf. Der Gerichtsstand ist der Sitz der DTR GmbH, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Vollkaufmann handelt.

1.2. Für alle Rechte und Pflichten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vereinbarungen und Verträgen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt.


15. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen.


Düsseldorf, Oktober 2008

Kontakt

    DTR GmbH
    Königsallee 14
    40212 Düsseldorf

    Telefon: 0211 - 520 97 - 703
    Fax: 0211 - 520 97 - 799
    E-mail: support@ddm24.de

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